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Freiwillige Feuerwehr Braunfels

Die Aufgaben der Einsatzabteilung der Feuerwehr Braunfels

Retten:

Unter Retten versteht man das Abwenden einer Lebensgefahr von Mensch und Tier.

Hierzu zählen z.B. die Befreiung aus einer lebensbedrohenden Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen sowie lebensrettende Sofortmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Atem-, Kreislauf- und Herzfunktion.




Löschen:

In diese Kategorie fallen alle Einsätze, bei der die Feuerwehr ein Gerät zur Brandbekämpfung benutzt.  Zur Verdeutlichung ist hier die Brandbekämpfung und das Niederschlagen schädlicher Dämpfe zu erwähnen.






Bergen:

Dies sind Einsätze, bei denen Sachwerte geschützt oder geborgen werden müssen. Darunter fallen zum Beispiel das Auspumpen von Kellern nach Hochwasser und Unwetter oder aber das beseitigen von Sturmschäden an Gebäuden und Grundstücken.

Die Kosten werden in einigen Fällen durch Versicherungen des Geschädigten ersetzt. Informationen darüber erhalten sie bei ihrem Versicherungsunternehmen.


Schützen:

Brandschutzaufklärung ist ein Teil des gesetzlichen Auftrages der Feuerwehren.

Dazu gehören die Brandschutzerziehung in Kindertagesstätten und Kindergärten.

 

 

Die Freiwillige Feuerwehr Braunfels gliedert sich in folgende drei Abteilungen:

  1. Einsatzabteilung 
  2. Alters- und Ehrenabteilung 
  3. Jugendfeuerwehr

Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt Braunfels haben (Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze der Stadt Braunfels zur Verfügung stehen.

Sie müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und körperlich gewachsen sein und das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben.